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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ImmoNow 

​1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen ImmoNow (nachfolgend „Vermittler“ genannt) und den Partnern aus seinem Netzwerk (nachfolgend „Anbieter“ genannt).

1.2. Sie gelten insbesondere für Anfragen, die der Interessent über die Website des Vermittlers stellt und die an die Anbieter weitergeleitet werden.

1.3. Der Vermittler ist bestrebt, auf Grundlage des vom Interessenten zur Verfügung gestellten Nachfrager-Profils geeignete Anbieter für die gewünschten Produkte und Dienstleistungen zu ermitteln.

1.4. Die vorliegenden AGB finden ebenfalls Anwendung auf Angebote, die über soziale Medien wie Facebook, Instagram und LinkedIn vermittelt werden und an die Anbieter gerichtet sind.

1.5. Mit der Nutzung der Website des Vermittlers und der Zustimmung zur Anfrage des Interessenten erklärt der Anbieter sein ausdrückliches Einverständnis mit diesen AGB.

1.6. Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung oder ergänzender Vertragsdokumente zwischen dem Vermittler und dem Anbieter.

1.7. Die Anschrift des Vermittlers lautet: Shopping-Center Tivoli, Shopping-Center 15, Postfach, 8957 Spreitenbach.

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2. Datenschutz

2.1 Der Anbieter und der Interessent verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), uneingeschränkt einzuhalten.

2.2 Der Anbieter ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten und Adressen der Interessenten vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

2.3 Bei Verstössen gegen diese Verpflichtung trägt der Anbieter die vollen rechtlichen Konsequenzen, die aus einem solchen Verstoß resultieren können.

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3. Datenübermittlung

3.1 Der Vermittler stellt dem Anbieter Adressen von Interessenten zur Verfügung, die hinsichtlich ihrer Bedürfnisse und Anforderungen mit den Angeboten des Anbieters übereinstimmen.

3.2 Der Vermittler ist nicht Teil der Verträge, die zwischen dem Anbieter und den Interessenten geschlossen werden.

3.3 Eine Haftung des Vermittlers für die Ergebnisse oder Konsequenzen aus diesen Verträgen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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4. Exklusive Vermittlung 

4.1 Die Vermittlung der Kundenadressen erfolgt exklusiv an den Anbieter.

4.2 Sollte der Anbieter bei einer nicht erfolgreichen Mandatsgewinnung keinen Anspruch mehr auf den Interessenten haben, so gilt dies nur, sofern der Anbieter dem Vermittler rechtzeitig mitteilt, in welchem Zeitraum ein Mandat mit dem Interessenten zustande kommen wird.

4.3 Die Frist hierfür beträgt 14 Tage nach Erhalt der Adresse des Interessenten.

 

5. Selektive Vermittlung

5.1 Dieser Vertrag wird an bis zu drei Makler weitergeleitet.

5.2 Der Anspruch auf die Beratung des Interessenten gilt nur solange, bis der Interessent eine Entscheidung trifft.

5.3 Der Vermittler schliesst nicht aus, dass der Interessent frühzeitig eine Entscheidung über die Mandatsvergabe trifft, was zur Folge haben kann, dass kein Termin mit weiteren Anbietern zustande kommt.

 

6. Datenübermittlung an den Anbieter

6.1 Die Übermittlung der Daten der Interessenten an den Anbieter erfolgt ohne Berechnung.

6.2 Der Anbieter erkennt an, dass der Vermittler keine Gewähr für den Erfolg der Kontaktaufnahme mit den Interessenten übernimmt.

6.3 Die Verantwortung für die Kontaktaufnahme liegt ausschliesslich beim Anbieter

 

7. Kontaktaufnahme vom Anbieter mit Interessenten

7.1 Der Anbieter hat innerhalb von 6 Stunden nach Erhalt der Daten das Recht, die Interessenten zu kontaktieren und einen Termin zur Besprechung zu vereinbaren.

7.2 Versäumt der Anbieter diese Frist, erlischt sein Anspruch auf die Kontaktaufnahme.

 

8. Abschluss des Vertrags

8.1 Mit der Entgegennahme der Offerte und der Übermittlung der Interessentendaten kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Interessenten und dem Anbieter zustande.

8.2 Der Vermittler erlangt Anspruch auf die vereinbarte Entlohnung, sobald ein Vertrag zwischen dem Interessenten und dem Anbieter zustande kommt.

8.3 Der Anspruch auf Entlohnung besteht unabhängig davon, wie der Vertrag zustande kommt (direkt durch den Vermittler oder anderweitig).

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9. Ablehnung der Offerte und Datenweitergabe

9.1 Lehnt der Anbieter die Offerte ab, erlischt sein Anspruch auf Kontaktaufnahme mit den Interessenten.

9.2 Der Anbieter darf die Interessentendaten nicht verwenden oder an Dritte weitergeben, wenn die Offerte abgelehnt wird.

9.3 Eine unbefugte Weitergabe der Interessentendaten an Dritte verstösst gegen die Datenschutzverordnung.

9.4Eine unrechtmässige Datenweitergabe kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

9.5Der Anbieter verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten und die Daten nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden

 

10. Provisionsansprüche

10.1 Im Falle der Übermittlung von Adressen von Interessenten ist der Anbieter verpflichtet, nach Vertragsabschluss mit dem Interessenten eine Zahlung in Höhe von 100 CHF an den Vermittler zu leisten. 10.2 Diese Zahlung ist unabhängig davon, ob es zu einem Verkauf kommt oder nicht.

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11. Zahlungsbedienungen

11.1 Die Zahlung von 100 CHF ist innerhalb von 5 Tagen nach dem Vertragsabschluss an den Vermittler zu überweisen.

11.2 Nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie, die der Vermittler dem Anbieter vermittelt hat, wird der Rechnungsbetrag von 10% der gesamten Provision, die der Anbieter vom Interessenten erhält, innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Vermittlers gutgeschrieben.

11.3 Bei verspäteter Zahlung hat der Vermittler das Recht, einen Verzugszins in Höhe von 5% des ausstehenden Betrags zu berechnen.

 

12. Erfolgreiche Verkauf

12.1 Im Falle eines erfolgreichen Verkaufs der Immobilie des Interessenten und Abschluss des Geschäfts ist der Anbieter verpflichtet, die Zahlung an den Vermittler gemäss den oben genannten Zahlungsbedingungen zu leisten.

 

13. Nachträgliche Provisionspflicht

13.1 Sollte innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Adresse eine Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und dem Interessenten zustande kommen, ist der Anbieter verpflichtet, die vereinbarte Provisionszahlung an den Vermittler zu leisten, auch wenn es nicht zu einem sofortigen Geschäft kommt.

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14. Informationsrechte des Vermittlers

14.1 Der Vermittler hat jederzeit das Recht, sich beim Interessenten über den Stand des Vermarktungsprozesses, die Zufriedenheit mit dem Anbieter und sonstige relevante Aspekte zu informieren.

14.2 Der Vermittler hat das Recht, sich bei Notarbüros, Gemeinden und Banken über Informationen zu informieren, die den Anbieter und den Interessenten betreffen.

14.3 Der Vermittler hat auch das Recht, sich beim Anbieter und Interessenten über den Stand der Zusammenarbeit zu informieren. kommt.

 

15. Zufriedenheit des Interessenten.

15.1 Wenn der Interessent mit dem Anbieter nicht zufrieden ist oder andere Angebote annehmen möchte, hat der Anbieter ab diesem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf die Adresse des Interessenten.

15.2 Der Interessent hat das Recht, über den Vermittler einen weiteren Anbieter vor Ort zu vergleichen.

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16. Haftung des Vermittlers

16.1 Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die dem Anbieter oder Dritten durch die Nutzung der übermittelten Daten entstehen.

16.2 Insbesondere haftet der Vermittler nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die aus der Zusammenarbeit resultieren.

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17. Vertragslaufzeit und Kündigung

17.1 Die Zusammenarbeit zwischen dem Vermittler und dem Anbieter ist unbefristet. 1

17.2 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, entweder per Telefon, E-Mail oder schriftlich.

17.3 Im Falle einer Kündigung hat der Vermittler weiterhin Anspruch auf die Provision vom Anbieter für die Interessenten, deren Daten während der Zeit der Zusammenarbeit vom Vermittler übergeben wurden. 17.4 Dieser Anspruch tritt sofort in Kraft, ab dem Zeitpunkt der Weitergabe der Adresse des Interessenten

 

18. Änderung der AGB

18.1 Der Vermittler behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

18.2 Änderungen werden dem Anbieter und dem Interessenten rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor Inkrafttreten, schriftlich mitgeteilt.

18.3 Widerspricht der Anbieter oder der Interessent den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen AGB als akzeptiert.

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19. Schlussabstimmungen

19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

19.2 In einem solchen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

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Gerichtsstand: Spreitenbach, den 15. März 2025

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